Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 17. Oktober 2026
Worum es geht
CueFlow soll für alle Menschen nutzbar sein, auch für Menschen mit Behinderungen. Diese Erklärung gilt für die Website und die Web-App unter cueflow.de und für die CueFlow-Apps für iOS und Android. Maßstab sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die europäische Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 und 2.2, Stufe AA).
Wie weit sind wir?
CueFlow ist teilweise vereinbar mit diesen Anforderungen. Das heißt: Vieles funktioniert schon, aber nicht alles. Die Punkte darunter sind uns bekannt.
Wie wir geprüft haben
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, zuletzt überprüft am 17. Oktober 2026. Grundlage sind automatische Prüfungen ausgewählter Seiten (Anmeldung, Buchungsanfrage und diese Erklärung) nach den axe-Prüfregeln in hellem und dunklem Design, ein automatischer Tastatur-Test der Anmeldung und der Abgleich dieser Erklärung mit dem Programmcode. Bei den Apps prüfen automatische Tests, dass Bedienelemente Beschriftungen für Bedienungshilfen haben; eine vollständige Prüfung der Apps gab es noch nicht. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle gab es bisher nicht.
Das funktioniert bereits
- Die Bedienung mit der Tastatur ist weitgehend geprüft, aber nicht vollständig: Die Anmeldung testen wir automatisch nur mit der Tastatur, weitere Wege (zum Beispiel Buchung anfragen und Anfrage beantworten) noch nicht vollständig.
- Wir prüfen ausgewählte Seiten automatisch auf schwere Fehler bei Kontrast, Beschriftungen und Bedienelementen, in hellem und dunklem Design.
- Die Seiten laufen auf Handy, Tablet und Computer ohne seitliches Scrollen.
- Schalter, Knöpfe und Formularfelder haben Beschriftungen, die Vorlese-Programme lesen können.
- Bedienelemente auf Touch-Geräten sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.5.8).
Das funktioniert noch nicht gut
- Das Cookie-Fenster erscheint beim ersten Besuch am unteren Bildschirmrand. Es sperrt die Seite nicht und hält unten Platz frei, sodass das Ende der Seite erreichbar bleibt. Solange es offen ist, verdeckt es aber einen Teil des sichtbaren Bildschirms.
- Einige Knöpfe und Symbole sind kleiner als 44 mal 44 Pixel (aber mindestens 24 mal 24 Pixel), zum Beispiel Kontrollkästchen in Formularen, die mit ihrer Beschriftung 24 Pixel hoch sind. Auf dem Handy sind sie dadurch schwerer zu treffen. Im Cookie-Fenster sind „Schließen“ und „Details“ inzwischen mindestens 44 mal 44 Pixel groß; die beiden Auswahl-Knöpfe sind auf größeren Bildschirmen (ab 768 Pixel Breite) 40 Pixel hoch, und der Link zur Datenschutzerklärung steht als Text im Satz.
- Unsere Prüfungen laufen automatisch. Eine Prüfung mit echten Vorlese-Programmen durch eine unabhängige Stelle gab es bisher nicht.
- Automatische Prüfungen finden nur einen Teil der Fehler. Wir haben nicht jede Seite von Hand geprüft. Das gilt besonders für Kalender, Karten, Diagramme und den Vertrags-Editor.
- Hochgeladene Bilder, Videos und Dokumente von Nutzerinnen und Nutzern haben nicht immer eine Beschreibung oder Untertitel. Dafür sind die Personen verantwortlich, die sie hochladen.
- Die Oberfläche gibt es auf Deutsch und Englisch. Die englischen Rechtstexte (AGB, Datenschutz, Impressum) sind Lesefassungen, verbindlich ist die deutsche Fassung. Texte, die Nutzerinnen und Nutzer selbst schreiben (Profile, Nachrichten, Angebote), werden nicht übersetzt.
Wir arbeiten daran und ergänzen diese Liste, sobald sich etwas ändert.
Ein Problem melden oder Hilfe bekommen
Ihr stoßt auf eine Hürde, oder ihr braucht Inhalte in einer anderen Form? Schreibt uns, wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen:
E-Mail: support@cueflow.de
Post: CueFlow, Valerio Antonelli, Handjerystr. 84, 12159 Berlin
Bitte nennt uns die Seite, was nicht ging und, wenn ihr wollt, welches Gerät oder Hilfsmittel ihr benutzt.
Wenn ihr mit unserer Antwort nicht zufrieden seid
Schreibt uns bitte zuerst; wir versuchen, das Problem schnell zu lösen oder euch die Inhalte in einer anderen Form zu geben.
Für die Überwachung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig. Dort könnt ihr euch beschweren, wenn ihr meint, dass CueFlow die Anforderungen nicht erfüllt.
Weitere Angaben findet ihr im Impressum und in der Datenschutzerklärung.